Elternmitwirkung

SO KÖNNEN SIE AKTIV WERDEN:

  • Unterstützen Sie ihre Klassenlehrerin! (Begleitung bei Ausflügen, Organisation von Festen, Hilfe bei Sportveranstaltungen, Radfahrtraining, Verschönerung und Gestaltung des Schulgeländes)
  • Teilen Sie uns Ideen und Verbesserungsvorschläge mit!
  • Werden Sie Mitglied im Förderverein!
  • Arbeiten Sie aktiv in einem Gremium wie Klassen- oder Schulpflegschaft mit und gestalten und bestimmen Sie das Schulleben mit uns gemeinsam!
  • Haben Sie ein besonderes TALENT? Trainerschein, Vorleseerfahrung, „Computern“? Melden Sie sich bei uns!

SCHULMITWIRKUNG BASIEREND AUF DEN GELTENDEN SCHULVORSCHRIFTEN

Am Anfang jedes Schulhalbjahres und zusätzlich nach Bedarf treffen sich in jeder Klasse die Erziehungsberechtigten und die Klassenlehrerin zu einer  Klassenpflegschaftssitzung. Auf der ersten Sitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres wird pro Klasse unter den anwesenden Erziehungsberechtigten ein Elternteil als Pflegschaftsvorsitzender, ein zweiter als dessen Vertreter gewählt. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen bzw. Lehrern und Schülern. Dazu gehören insbesondere die Information und der Meinungsaustausch über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Auf den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt die Schulleiterin mit beratender Stimme teil, die Pflegschaftsvertreter können – ebenfalls ohne Stimmrecht - teilnehmen. Das oberste Mitwirkungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz, die sich an den Grundschulen zu gleichen Teilen aus Lehrerinnnen/Lehrern und Eltern zusammensetzt. Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Elternvertreter in dieses Gremium gewählt. In der Lehrerkonferenz werden entsprechende Lehrpersonen für dieses Gremium gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz führt die Schulleiterin, die bei Abstimmungen nur für den Fall von Stimmengleichheit ein Stimmrecht hat, da dann ihre Stimme  ausschlaggebend ist.

 

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und trifft Entscheidungen im Rahmen der Rechts- und

Verwaltungsvorschriften.