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Satzung

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

1) Der Verein trägt den Namen “Schulverein der Kath. Grundschule Alarichstraße 44”.

2) Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal.

3) Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Maßgebend für die Beitragszahlung ist das jeweilige Schuljahr.

 

2. Zweck des Vereins

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2) Zweck des Vereins ist insbesondere

  • die Förderung der Schüler der Kath. Grundschule Alarichstraße
  • die Unterstützung und Förderung der Schule
  • die Unterstützung und Förderung der Arbeit der Schulleitung und des Kollegiums der Schule.

3) Soweit im Einzelfall eine Konkurrenz zu Mitteln des Schulträgers oder einer anderen Stelle besteht, sollen Mittel des Schulvereins grundsätzlich nur nachrangig eingesetzt werden.

4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich und ohne Vergütung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

5) Die Schule Alarichstraße 44 in Wuppertal ist Gründungsmitglied des Kath. Schullandheimvereins Wuppertal e.V. und Mitverantwortlicher bei der Errichtung des Schullandheimes „Haus Dalbenden“ in Kall-Urft. Der Schulverein verpflichtet sich mit der Schule weiterhin das Schullandheim im Rahmen der Möglichkeiten zu fördern und die Interessen des Schulvereins im Schullandheimverein zu wahren.

 

2a. Betreuung in der Kath. Grundschule Alarichstraße 44

1) Der Schulverein ist Träger der Betreuung in der Alarichstraße 44. Die Mitgliedschaft im Schulverein ist Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Betreuung. Die Schule Alarichstraße stellt die nötigen Räume kostenfrei bis 13:30 zur Verfügung. Der Betrieb der betreuten Gruppe(n) finanziert sich Kosten deckend ausfolgenden Quellen:

  • Beiträge der Eltern der zu betreuenden Kinder
  • Zweckgebundene öffentliche Mittel
  • Zweckgebundene Spenden

2) Als Mitglied im Vorstand vertritt die/der LeiterIn der Betreuung den Schulverein im Außenverhältnis nur in Bezug auf die Betreuung. Das Vermögen und die sonstigen Einnahmen des Schulvereins dürfen nicht für die Aufrechterhaltung des Betriebes der Betreuung verwendet werden.

3) Die Betreuung führt eine separate Kasse. Dieser Kassenbericht wird auf der Jahreshauptversammlung vorgelegt. Eine Kassenprüfung wird durch die Kassenprüfer vorgenommen.

 

3. Mitgliedschaft

1) Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Verein in seinem Bestreben unterstützen und fördern will.

2) Aufnahmeanträge sind schriftlich zu stellen.

3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Ableben des Mitglieds oder wenn das Kind des Mitglieds die Schule verlässt.

4) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären und erfolgt mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Schuljahres.

5) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss erfolgt, wenn ein Mitglied gegen die Vereinsinteressen schwer verstoßen hat oder die festgesetzten Beiträge trotz Mahnung nicht entrichtet. Vorher ist dem betroffenem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

6) Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge an Mitgliederversammlung und Vorstand zu richten.

7) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und den Jahresbeitrag zu zahlen.

 

4. Mitgliedsbeiträge

1) Der Mitgliedsbeitrag wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung beschlossen.

2) Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben; kann aber auch halbjährlich entrichtet werden.

 

5. Organe des Vereins

Die Angelegenheiten des Vereins besorgen

  • die Mitgliederversammlung und
  • der Vorstand.

6. Mitgliederversammlung

1) Die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) wird einmal jährlich abgehalten. Sie ist mindestens 10 Tage vorher schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen.

2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden einberufen auf Beschluss des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag eines Drittels der im Verein vertretenen Mitglieder.

3) Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.

4) Den Vorsitz führt der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter.

 

7. Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über

  • Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes des Vorstands und des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer sowie Erteilung der Entlastung
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Anträge von Mitgliedern und Vorstand
  • Satzungsänderungen gemäß § 8 Ziff. 4
  • Auflösung des Vereins gemäß § 14 Ziff. 1.

8. Beschlussfähigkeit

1) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

2) In der Mitgliederversammlung können Beschlüsse nur über solche Fragen gefasst werden, die zu diesem Zweck auf die Tagesordnung festgesetzt wurden.

3) Zusätzlich zur Tagesordnung kann über die Anträge entschieden werden, die von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit angenommen werden.

4) Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

9. Abstimmung und Wahlen

1) Abstimmungen erfolgen in der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen Form, falls nicht die Mitgliederversammlung eine bestimmte Form der Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt.

2) Bei Wahlen ist im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit erforderlich; im zweiten Wahlgang und bei allen sonstigen Abstimmungen genügt die einfache Stimmenmehrheit.

 

10. Vorstand

1) Der Vorstand besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • Vorsitzende/r
  • stellvertretende/n Vorsitzende/n
  • SchatzmeisterIn
  • SchriftführerIn
  • LeiterIn der Betreuung.

Mitglied des Kollegiums, ausschließlich in beratender Funktion. Im Übrigen wird der Vorstand durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Abwesende können mit Ihrer vorherigen Zustimmung gewählt werden. Die Amtszeit des Vorsitzenden und seines Stellvertreters beträgt 2 Jahre; die übrigen Vorstandsmitglieder werden bei der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung zunächst für 1 Jahr gewählt; danach erfolgt ihre Wahl ebenfalls alle 2 Jahre.

 

2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Schatzmeister; jeder vertritt den Verein allein.

3) Scheidet ein Vorstandsmitglied während einer Amtsdauer aus, nimmt ein Vereinsmitglied, das vom Vorstand durch Mehrheitsbeschluss ernannt wird, den freiwerdenden Platz bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

 

11. Aufgaben des Vorstandes

1) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

2) Der Vorstand beschließt über die Verwendung der Mittel aus dem Vereinsvermögen und legt der Mitgliederversammlung gegenüber Rechenschaft ab.

3) Der Vorstand setzt Zeit, Ort und Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest.

4) Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder ergeben sich aus ihrem Auftrag:

- Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins, führt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben und hat der Mitgliederversammlung einen mit Belegen versehenen Rechnungsbericht zu erstatten. Er nimmt alle Zahlungen für den Verein gegen seine alleinige Quittung in Empfang, darf aber Zahlungen für Vereinszwecke nur auf Anweisung des Vorsitzenden oder eines seiner Stellvertreter leisten. Er führt die Mitgliederliste.

- Der Schriftführer führt Protokoll bei den Mitgliederversammlungen und den Vorstandssitzungen. Über die Ergebnisse dieser Sitzungen und über die gefassten Beschlüsse hat er Niederschriften zu fertigen, die von ihm und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen und mindestens 5 Jahre aufzubewahren sind.

 

12. Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

1) Vorstandssitzungen werden bei Bedarf vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen. Auf Antrag von 3 Vorstandsmitgliedern muss eine Sitzung einberufen werden.

2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 seiner Mitglieder anwesend sind und einer von ihnen der Vorsitzende oder sein Stellvertreter ist.

3) Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

13. Kassenprüfer

1) Zur Überprüfung der Kassenführung werden von der Mitgliederversammlung 2 Kassenprüfer für jeweils 1 Jahr gewählt. Sie haben die Pflicht, mindestens einmal im Jahr die Buchführung und Kassenverwaltung des Vereins zu prüfen. Sie sind unabhängig davon berechtigt, jederzeit Einsicht in die Bücher zu nehmen.

2) Die Kassenprüfer müssen jeweils auf der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht erstatten.

3) Scheidet ein Kassenprüfer während seiner Amtsdauer aus, so bestimmt der Vorstand einen vorläufigen Vertreter.

 

14. Auflösung des Vereins

1) Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die nachfolgende Organisation:

 

Kath. Pfarrgemeinde St. Marien, Sankt Martins Weg 1, 42281 Wuppertal

 

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

15. Redaktionelle Änderungen und Auflagen des Registergerichtes

Der Vorstand ist berechtigt, etwa erforderliche redaktionelle Änderungen der Satzung vorzunehmen und Auflagen des Gerichts zu erfüllen.

 

Wuppertal, den 1. Juli 1991

 

K. Gerlach C. Müller R. Tümmers

(1. Vorsitzende) (2. Vorsitzende) (Schulleiter)

 

Eingetragener Verein vom 13.11.1996, Amtsgericht 3362

 

Änderung 18.04.2005

W. Keip C. Thomas T. Müller-Tlalka G. Schmiedel

(1. Vorsitzende) (2. Vorsitzende) (Schulleiter) (Silentium)

 

Änderung 10.05.2007

W. Keip P. Karschies Z. Bakali G. Schmiedel H. Ahlburg

(1. Vorsitzende) (2. Vorsitzende) (Schatzmeisterin) (Betreuung) (Schriftführer)

 

Änderung vom 24.02.2011

B. Kullik W. Wagner Ch. Reith G. Schmiedel V. Röcker

(1.Vorsitzende) (2.Vorsitzender) (Schatzmeisterin) (Betreuung) (Schriftführerin)

 

Letzte Änderung vom 15.04.2013

A.Abé, W. Wagner, T.Palomba, G. Schmiedel, E.Zimpel

(1.Vorsitzende) (2.Vorsitzender) (Schatzmeisterin) (Betreuung) (Schriftführerin)

 

Letzte Änderung vom 18.05.2015

P. Huth, N. Beckmannshagen, S. Behrens, Fr. Baudner, M. Göbler

(1.Vorsitzende) (2.Vorsitzender) (Schatzmeisterin) (Betreuung) (Schriftführerin)